quinta-feira, 9 de janeiro de 2020

Uths Klausel: Umstritten, aber regelkonform

Kölns Mark Uth beim Training

Am 29. Februar hat Mark Uth frei. Sein neuer Klub, der 1. FC Köln, spielt dann zwar gegen den FC Schalke, der ihn für ein halbes Jahr ausgeliehen hat. Beide Vereine einigten sich aber darauf, dass Uth nicht gegen sein Ex-Team antreten darf. Das wäre in einem internationalen UEFA-Wettbewerb verboten. In der Bundesliga ist es regelkonform, aber umstritten.
Dabei hat die UEFA solche Klauseln in ihren internationalen Wettbewerben schon vor Jahren verboten. 2014 verlieh der FC Chelsea Torhüter Thibaut Courtois an Atletico Madrid. Zufälligerweise trafen beide Teams wenig später im Champions-League-Halbfinale aufeinander. Deshalb trafen die Vereine eine Vereinbarung: Bei einem Einsatz Courtois´ im Halbfinale hätte sich die Leihsumme pro Spiel (Hin- und Rückspiel) um drei Millionen Euro erhöht.
Die UEFA griff ein: "Die Integrität des sportlichen Wettbewerbes ist ein fundamentales Prinzip der UEFA", stellte der Verband in einem Statement klar. Solch eine Klausel wäre ein Verstoß gegen die UEFA-Regularien, denn: "Jede Vereinbarung zwischen zwei Vereinen, die beeinflusst, welcher Spieler auf dem Feld eingesetzt wird, ist für die UEFA nichtig. Jeder Versuch, eine solche Bestimmung durchzusetzen, wäre zudem ein eindeutiger Verstoß gegen das UEFA-Champions-League- und das Disziplinar-Reglement und würde daher entsprechend sanktioniert."

Das sagt die DFL

Wie kann es da sein, dass solche Klauseln in der Bundesliga erlaubt sind? Beim Blick ins DFL-Liga-Statut wird es richtig kompliziert. Dort heißt es: "Ein Klub darf keine Verträge eingehen, die dem anderen Klub und umgekehrt oder einer Drittpartei die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen." Entscheidend ist hierbei, ab wann eine nachhaltige Beeinflussung vorliegt.
In einem Champions-League-Halbfinale kann der Einsatz eines ausgeliehenen Spielers in zwei K.o.-Spielen natürlich sehr entscheidend sein. In einem oder zwei von 34 Bundesligaspielen im Laufe der Saison ist der Einsatz wohl weniger maßgeblich. Zu diesem Ergebnis kommen Rechtsanwalt Benjamin Beck und Assessor Patrick Schulz in einem Aufsatz für die Zeitschrift "Sport und Recht".

Juristen empfehlen Einzelfall-Prüfung

Im Gesamtfazit bilanzieren sie aber: "Im Ergebnis kann die Frage nicht generalisierend für alle Wettbewerbe und Wettbewerbssituationen beantwortet werden." Folglich bräuchte es eine Einzelfall-Überprüfung. Entscheidend sei hierbei die Auswirkung auf die sportliche Leistungsfähigkeit eines Teams und damit die Wettbewerbsintegrität.
Theoretisch könnte es der FC laut Ansicht der Juristen wohl drauf ankommen lassen und Uth einsetzen. Vor dem DFB-Sportgericht rechnen die Juristen den Kölner gute Chancen aus. Dazu wird es aber natürlich nicht kommen - beide Vereine haben sich ja selbstständig auf die Klausel geeinigt und pflegen gute Beziehungen zueinander.

Absprachen in Deutschland durchaus üblich

Der Fall reiht sich ein in eine lange Historie von Klauseln für Leihspieler. Schon 2001 durfte Paulo Rink als Nürnberger Leihgabe nicht gegen Leverkusen auflaufen. 2017 verbot Gladbach Raul Bobadilla, als ausgeliehener Augsburger Stürmer gegen die "Fohlen"-Elf aufzulaufen. Und im September 2019 verkaufte Hoffenheim Vincenzo Grifo an den SC Freiburg. Damals vereinbarten beide Teams, dass Grifo nicht gegen Hoffenheim auflaufen darf - obwohl es dieses Mal sogar ein Kaufgeschäft gewesen war und nicht nur eine Leihe.
In der Premier League und anderen europäischen Topligen ist es übrigens seit Jahren üblich, dass ausgeliehene Spieler nicht gegen ihre Ex-Vereine antreten dürfen.
In der Bundesliga könnte sich in Zukunft aber womöglich doch etwas ändern. Wolfsburgs Geschäftsführer Jörg Schmadtke - früher ja auch in Köln tätig - spricht sich jedenfalls gegen solche Absprachen aus. "Aus meiner Sicht verstößt eine solche Klausel gegen das Fairplay, daher mache ich so etwas nicht", sagte Schmadtke, der gerade selbst mit Elvis Rexhbecaj einen Spieler an den 1. FC Köln ausgeliehen hat. Nun müssten nur noch die anderen Erst- und Zweitligisten, die sich ihre Regeln ja selbst geben, Schmadtkes Vorbild folgen.

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