Als der FC Bayern im Januar vermeldete, dass Holger Badstuber die Rückrunde auf Leihbasis beim FC Schalke 04 verbringen werde, fehlte ein sonst üblicher Satz: nämlich der, dass Badstuber zuvor seinen im Sommer auslaufenden Vertrag bei Bayern noch schnell verlängert habe.
Viele gingen trotzdem davon aus, dass es diese Verlängerung bis 2018 gegeben habe, denn die DFL schreibt in ihrer "Lizenzordnung Spieler" eindeutig: Voraussetzung einer Ausleihe ist, "dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Klub nach dem Ende der Ausleihe besteht".
Am Freitag nun aber stellt der FC Bayern in einem Statement klar, dass der Vertrag zwischen Bayern und Badstuber "entgegen anders lautender Meldungen in den Medien" am 30. Juni 2017 ende. Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge: "Es war von Anfang an klar, dass Holger Badstuber nach seiner Ausleihe an den FC Schalke 04 eine neue Erfahrung wahrscheinlich im Ausland suchen will. Dazu wünscht der FC Bayern München Holger Badstuber alles Gute und bedankt sich bei ihm für sein vorbildliches Engagement in den knapp 15 Jahren an der Säbener Straße."
In Fürth gab es kürzlich einen ähnlichen Fall
Man darf davon ausgehen, dass das gewählte Transfer-Modell wasserdicht ist; wie genau es aber mit den DFL-Statuten vereinbar ist, ist derzeit noch unklar. Allerdings gab es jüngst einen ähnlichen Fall: Zweitligist SpVgg Greuther Fürth hatte Stürmer Ilir Azemi in der Rückrunde trotz auslaufenden Vertrags an Drittligist Holstein Kiel ausgeliehen und vor kurzem dann vermeldet, dass Azemi Fürth im Sommer verlassen werde - eine vereinbarte Option auf Vertragsverlängerung habe man nicht gezogen.
Schalke hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass Badstuber nicht über die Saison hinaus bleiben werde. Der Innenverteidiger selbst twitterte: "Schalke hat mir gutgetan. Ich hab' Schalke gutgetan. Leihe war der richtige und wichtige Schritt!"
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