Wie der kicker berichtet, handelt es sich diesmal um das 0:1 vom vergangenen Samstag bei Eintracht Braunschweig. Wie schon zuvor begründeten die Münsteraner ihren Einspruch damit, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fairplay und der Chancengleichheit verstoßen habe.
Zuvor hatte Münster bereits am 5. Juni Klage gegen die Wertung des Spiels gegen Bayern München II (2:3) und gegen die 0:1-Niederlage beim Chemnitzer FC am 16. Juni eingereicht.
Erster Einspruch wurde abgelehnt
Der erste Einspruch wurde vom Sportgericht bereits als "unbegründet" zurückgewiesen. Das Urteil im zweiten Fall ist noch offen.
Der Verein hatte sich lange gegen die Fortsetzung des Spielbetriebs in der 3. Liga gewehrt, die Auflagen des DFB-Hygienekonzepts seien "in der kurzen Zeit" nicht zu erfüllen. Am 22. Mai teilte der Verein mit, dass man sich dem "Willen des DFB leider beugen und den Spielbetrieb wieder aufnehmen" müsse.
Münster belegt mit 35 Punkten derzeit einen Abstiegsplatz.
Nenhum comentário:
Postar um comentário