quinta-feira, 11 de maio de 2017

RB Leipzig und die UEFA-Zulassung: Der Faktencheck



Sportlich hat RB Leipzig mit dem 4:1-Erfolg bei Hertha BSC die Direkt-Qualifikation für die Champions League besiegelt. Ob der Bundesliga-Neuling tatsächlich von der UEFA zur Königsklasse zugelassen wird, ist derzeit Gegenstand vieler Spekulationen. Die Fakten...
Gut gelaunt: Leipzigs Spieler feiern den Einzug in die Champions League.
Gut gelaunt: Leipzigs Spieler feiern den Einzug in die Champions League.
© imago

Wie ist die Ausgangsposition?

Red Bull Salzburg steht bei zwölf Punkten Vorsprung und vier ausstehenden Spielen praktisch als österreichischer Meister fest, hat sich damit ebenso wie RB Leipzig sportlich für die Champions League qualifiziert. Damit stehen zwei Mannschaften in einem Wettbewerb, die zumindest in früheren Jahren beide eng miteinander verflochten und wirtschaftlich von Red Bull abhängig waren.

Was ist der Streitpunkt?

Laut Artikel 5 der UEFA-Zulassungsbedingungen dürfen "zum Schutz der Integrität des Wettbewerbs" nicht zwei Klubs in der Champions League oder der Europa League teilnehmen, die von ein und demselben Konzern beziehungsweise ein oder derselben Person geführt und kontrolliert werden. Dies trifft für Konzerne/Personen zu, die mindestens 30 Prozent des Etats tragen oder Anteilseigner sind. Die RB Leipzig GmbH ist zu 99,9 Prozent im Besitz von Red Bull. Bei Red Bull Salzburg ist inzwischen der Verein der Alleingesellschafter, die Verbindung zu Red Bull beschränkt sich nach Angaben der Verantwortlichen auf einen gewöhnlichen Sponsorenvertrag. Ob dieser Vertrag die 30-Prozent-Regel sprengt, muss die UEFA prüfen. Zuletzt hatte Red Bull Salzburg markante Transfereinnahmen, nicht zuletzt durch die Verkäufe von Naby Keita (15,2 Millionen Euro), Dayot Upamecano (10 Millionen Euro) und Bernardo (6 Millionen Euro) in der laufenden Saison an Leipzig.

Sind RB Leipzig und Red Bull Salzburg tatsächlich unabhängig voneinander?

Formaljuristisch wurde in den vergangenen zwei Jahren nach Einschätzung der Verantwortlichen alles dafür getan, um die beiden Vereine zu entflechten. Dazu gehört, dass Ralf Rangnick seit 2015 als Sportdirektor nicht mehr für Salzburg und Leipzig, sondern nur noch für den Bundesliga-Neuling zuständig ist. Dazu gehört auch, dass Oliver Mintzlaff sein globales Amt als "Head of Football" abgegeben hat und nur noch Geschäftsführer in Leipzig ist.
Trotzdem gibt es viele, die große Zweifel haben, dass beide Klubs tatsächlich getrennte Wege gehen und Red Bull Salzburg in der Praxis nicht doch dem Einfluss des Namensgebers unterliegt. Die UEFA hat sich bei ihrer Beurteilung allerdings nicht an Vermutungen, sondern an Regeln und Formalien zu halten, um sich nicht selbst juristisch angreifbar zu machen. Sie wird unter diesem Gesichtspunkt auch prüfen, ob die zwischen den beiden Vereinen geschlossene Kooperationsvereinbarung mit den Lizenzstatuten vereinbar ist. Fakt ist auch nach Einschätzung von unabhängigen Experten, dass RB Leipzig seine Spielereinkäufe aus Salzburg nicht zu Dumping-Preisen erzielte, sondern eher Beträge auswies, die mindestens dem damaligen Marktwert der jeweiligen Profis entsprach.

Verstößt RB Leipzig gegen das Financial Fairplay?

Tatsächlich hatte RB Leipzig in den vergangenen drei Jahren (dies ist der für die Lizenzierung entscheidender Zeitraum) für Transfers stets deutlich mehr ausgegeben als eingenommen, und getreu dem Jahresabschluss von 2015 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Red Bull bei über 52 Millionen Euro. Insofern verstößt RB Leipzig im Augenblick allem Anschein nach gegen die Vorgaben des Financial Fairplay. Allerdings, das zeigt die Erfahrung, wird dies die UEFA bei einem ersten Vergehen wohl nicht drastisch sanktionieren - schon allein deshalb, weil sich die Einnahmeseite mit dem Bundesliga-Aufstieg im Vorjahr und der anstehenden Champions-League-Teilnahme sprunghaft verbessern wird. Wahrscheinlicher ist, dass RB Leipzig ein Konzept vorlegen muss, wie in den nächsten Jahren ein halbwegs ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.

Wie reagieren die Vereine?

In Leipzig sieht man der Lizenzierung ausgesprochen gelassen entgegen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht", betont Geschäftsführer Oliver Mintzlaff gegenüber dem kicker und sagt über das Verhältnis zu Red Bull Salzburg: "Es besteht in keinster Weise gegenseitige Einflussnahme. Beide Klubs sind in ihrer Entscheidungsfindung völlig unabhängig und frei." Die Meldung der Salzburger Nachrichten im Februar, wonach es früh Warnsignale der UEFA gegeben habe, dementierte Mintzlaff mehrfach. Bis heute habe man keinen Kontakt zum Dachverband.

Drohen RB Leipzig Auflagen?

Ja, aber aus anderen Gründen. Die Kapazität der VIP-Plätze von derzeit 1300 liegt deutlich unter den Vorgaben der UEFA (1700). Mit einer Zeltstadt will man provisorisch die erforderliche Zahl erreichen. Der Stadionumbau soll trotz des Durchmarsches frühestens in einem Jahr beginnen.

Was sagt die UEFA?

Nichts. Eine offizielle Stellungnahme hat der Dachverband stets verweigert mit dem Hinweis, man habe sich mit dem Fall noch gar nicht beschäftigt.

Wie sind die Fristen?

Die DFL wird nach dem Saisonende die Vereine an die UEFA melden, die sich sportlich für die beiden Europacup-Wettbewerbe qualifiziert haben. Dies muss bis zum Monatsende geschehen. Dann bleiben der UEFA nur gut drei Wochen Zeit für die Lizenzierung. Bereits am 27. Juni beginnt der neue Wettbewerb mit der ersten Qualifikationsrunde. Bis dahin sollte das Starterfeld bekannt sein.

Was passiert, wenn die UEFA nicht beide Klubs für die Champions League zulässt?

In diesem Fall qualifiziert sich laut UEFA-Regularien der Verein für die Champions League, der in der nationalen Meisterschaft die bessere Platzierung aufweist. In diesem Fall wäre also Salzburg für die Königsklasse qualifiziert, wenn der österreichische Rekordmeister gemeldet wird.

Was für Auswirkungen hätte eine Nichtzulassung für die Bundesliga?

Das Reglement der UEFA Champions League Saison 2016/17 besagt in Artikel, der die Zulassungskriterien und -verfahren regelt (4.08): "Wird ein Verein nicht zum Wettbewerb zugelassen, so wird er durch den nächstbesten Verein in der höchsten nationalen Spielklasse desselben Verbands ersetzt, vorausgesetzt, der neue Verein erfüllt die Zulassungskriterien. In diesem Fall wird die Eintrittsliste für die UEFA-Klubwettbewerbe (vgl. Anhang A) entsprechend angepasst."

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