Die Klagen der Fußball-Bundesligisten Deutschlands waren groß, als aufgrund des Coronavirus sämtliche Spiele ausfallen mussten. Monate später durften die Spieler schließlich wieder offiziell kicken, jedoch vor leeren Rängen. Zu groß die Gewinneinbußen und zu hoch die laufenden Kosten, um ohne die Einnahmen durch Übertragungsrechte und Ticket-Verkäufe über Wasser zu bleiben. Vereinen aus allen Ligen drohte rasch die Insolvenz, so etwa Kaiserslautern (3. Liga).
Bislang musste zwar keiner der Vereine den Spielbetrieb einstellen, die Corona-Krise hat jedoch gezeigt, wie wirtschaftlich fragil die Fußballclubs Europas sind und wie gering ihre Ersparnisse. Ein Grund für diese finanzielle Notlage sind die immensen Spielergehälter und Transferkosten, die immer weiter steigen.
222 Millionen Euro zahlte Paris Saint-Germain im August 2017 für den Transfer des brasilianischen Stars Neymar von Barcelona. 15 Millionen Euro verdient der Bayern-Star Thomas Müller im Jahr, liegt damit im europäischen Vergleich überraschend weit hinten — denn Clubs wie Real Madrid und Manchester City und Juventus Turin zahlen weitaus mehr für ihre Top-Spieler.
Solche Summen sorgen bereits seit Jahren dafür, dass im Profisport schon länger über eine Gehaltsobergrenze für die Spieler diskutiert wird. Doch die sind umstritten.
Gehaltsobergrenzen für Fußballprofis
Die Fußballclubs und -Verbände wehren sich dagegen, vermutlich aus Sorge, ihre finanziellen Vorsprünge bei der Einführung eines sogenannten "Salary Caps" einzubüßen. Ihr Hauptargument: Solche Gehaltsobergrenzen wären nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Nun hat der SPD-Politiker Thomas Oppermann, der seit 2019 auch dem Ethikkomitee des Deutschen Fußball-Bundes vorsitzt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages um ein Rechtsgutachten gebeten. Das Ergebnis der Forscher: "Gehaltsobergrenzen können nach deutschem und europäischem Recht zulässig sein". Wichtig sei die konkrete Ausgestaltung, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt.
Gegenüber der "SZ" zeigt Oppermann sich zuversichtlich, dass die Branche auch willens sei, diese Obergrenzen einzuführen. "Ich treffe niemanden, der dagegen ist", sagt er. Damit Gehaltsobergrenzen im EU-Recht Bestand haben, bedarf es jedoch einer flächendeckenden Regelung seitens des europäischen Fußballverbundes Uefa, wie der Wissenschaftliche Dienst resümiert: "Die Einführung im Wege der Selbstregulierung erscheint der Organisationsstruktur des Fußballs sachgerechter." Beamtendeutsch für: Die Politik könnte es theoretisch regeln — mehr Sinn ergibt es jedoch, wenn die Uefa es freiwillig selbst macht.
Eine deutsche Gesetzgebung würde nicht funktionieren, weil deutsche Clubs dann im europäischen Vergleich große Nachteile hätten. Eine europäische Gesetzgebung würde ebenso wenig funktionieren, weil die Fußballvereine aus Großbritannien mit EU-Austritt nicht betroffen wären. Weiterhin heißt es in dem Gutachten, dass ein politischer Beschluss zu langwierig wäre, deshalb solle die Uefa das nun regeln.
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